MEDIATION EIGNET SICH FÜR KONFLIKTE RUND UM:
Sie leben mit Ihrer Lebenspartnerin oder mit Ihrem Lebenspartner zusammen und wollen die Lebensgemeinschaft mit einem schriftlichen Vertrag absichern?
Ob ein Kind unterwegs ist, ob Sie gemeinsam Wohneigentum erwerben, oder ob Sie Ihre Lebensgemeinschaft aufs Alter hin absichern wollen, oder wenn Sie andere Gründe haben: Von der neutralen Mediatorin erhalten Sie Unterstützung darin, sich Ihre gegenseitigen Bedürfnisse bewusst zu machen. In einem zweiten Schritt werden Sie dabei unterstützt, Ihre verhandelten Abmachungen in einem Konkubinatsvertrag verbindlich festzuschreiben. Darin enthaltene Regelungen betreffend Ihre minderjährige Kinder können der Kesb (wo erforderlich) zur Genehmigung unterbreitet werden.
Familienkonflikte in der Familie oder in der Herkunftsfamilie konstruktiv angehen: mit Mediation. Wo eigene Konfliktlösungsversuche in der Familie gescheitert sind, kann Mediation weiterhelfen.
Veränderungen in der Familie wie Pensionierung, Pflegebedürftigkeit der Eltern, Geburt oder Auszug eines Kindes, Aufnahme von Pflegekindern, neue Partner, Veränderungen in der Patchwork-Familie und andere Ereignisse in der Familie können zu Streitigkeiten und verhärteten Fronten führen, sodass eigene Konfliktlösungsversuche vielleicht nicht mehr fruchten oder stocken. Auch bei Generationen übergreifenden Streitigkeiten in der Familie oder bei Konflikten nach der Scheidung kann Mediation weiterhelfen. Die Mediatorin vermittelt bei der Klärung und Ordnung der Konfliktthemen. Sie unterstützt die Konfliktparteien beim Finden von möglichen Lösungsoptionen und bei der befriedigenden Beilegung des Familienstreits mit möglichst verbindlichen Vereinbarungen.
Einer der Ehepartner bringt das Thema Trennung auf, der andere ist aber noch nicht so weit? Oder ist für Sie beide bereits klar, dass sie sich trennen wollen? Sie brauchen eine Klärungshilfe? Oder Unterstützung, damit Sie eine Trennungsvereinbarung erarbeiten können, die sie selber mitbestimmen können, und die Ihnen mehr Handlungsspielraum in Bezug auf die Kinder lässt?
Mediation kann hier zu einer Lösung führen - oft rascher als ein Gerichtsverfahren, was auch im Interesse des gemeinsamen Kindes ist. Das Kind erlebt, dass seine Eltern sich trotz Trennung in der Mediation um sein Wohlergehen kümmern.
Trennung von der Lebenspartnerin: Aussergerichtlich mit Mediation oft kostengünstiger
Das Konkubinat ist gesetzlich kaum geregelt. Mit einer Trennungslösung, die in der Mediation verhandelt und abgeschlossen wurde, wissen beide Partner schneller und mit Sicherheit, was gilt: nämlich der gemeinsam entwickelte Trennungsvertrag. Die Mediatorin achtet darauf, dass beide Seiten sich selbst gut vertreten und verhandelnd einbringen können.
Ein häufiger Einwand gegen Mediation ist die Äusserung, mit dem Ex-Partner respektive mit der Ex-Partnerin sei das Gespräch nicht mehr möglich. Es überrascht immer wieder, was unter Anwesenheit einer neutralen Vermittlungsperson unter einem lösungsfokussierten Blickwinkel wieder an Gesprächen möglich wird. Zu Beginn der Mediation braucht es die Bereitschaft, zumindest in der Mediation miteinander zu sprechen.
Faire und nachhaltige Scheidungsvereinbarung ohne Scherbenhaufen durch Mediation
Sie wünschen sich eine einvernehmliche Scheidung mit einer ausgewogenen Scheidungsvereinbarung, um so eine Grundlage für möglichst wenig belastete künftige Kontakte zu schaffen? Sie brauchen Unterstützung, um konstruktiv miteinander zu reden und zukunftsgerichtet zu verhandeln?
Mediation kann die Selbstbehauptung stärken. Die Mediatorin leitet den Verhandlungsprozess neutral und achtet darauf, dass jede Konfliktpartei ihre Anliegen und Bedürfnisse auf den Tisch bringt. Es geht aber auch darum, den Blick von sich auf die andere Seite zu richten: Kann jeder nachvollziehen, worum es dem anderen geht? Wo sind Widersprüche, wo haben wir Übereinstimmungen in Bezug auf unsere Kinder, unsere Finanzen, unser Leben jetzt und nach der Scheidung?
Von den Interessen ausgehend werden in einem weiteren Schritt alle denkbaren Scheidungslösungen gesammelt und besprochen. In der letzten Phase der Mediation schliessen die Ehegatten eine Scheidungsvereinbarung („Scheidungskonvention“), die sie dem Gericht mit ihrem Scheidungsbegehren zur Genehmigung einreichen.
#Nach der Scheidung:
Sind Sie im Clinch mit Ihrem Ex-Mann oder Ihrer Ex-Frau wegen Themen wie Nachhilfestunden, Privatschule, Kosten für Zahnbehandlungen oder Schullager? Oder streiten Sie, weil Ihr gemeinsames Kind neu ganz oder mehr beim anderen Elternteil leben will? Oder harzt der Verkauf des Hauses, nachdem die Kinder ausgeflogen sind?
Eine Alternative zu einem erneuten Gang zum Gericht ist die fachlich begleitete gemeinsame Suche nach einer Lösung, die „verhebt“. Das mediationsbüro unterstützt Sie gerne dabei.
Streitigkeiten rund um den Kontakt zum eigenen Kind selber lösen
mediationsbüro unterstützt Eltern, welche das Besuchsrecht (neu) in freundlichem Einvernehmen regeln wollen.
Als Eltern streben Sie für das Besuchsrecht eine eigene „massgeschneiderte“ Vereinbarung an, in welcher die Bedürfnisse ihres Kindes und ihre Bedürfnisse als Eltern Platz haben. Sie suchen nach einer Regelung der Kontakte, die für alle Beteiligten annehmbar ist.
Sie sind kein Paar mehr, aber Eltern eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder und suchen nach Wegen eines neuen Zusammenwirkens als Eltern. Oder sie wollen die Weichen des bestehenden Besuchsrechts neu stellen, damit Ihr Kind bei den Kontakten mit beiden Elternteilen unbeschwert sein kann.
Vielleicht ist aber die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Expartnerin oder ihrem Ex-Mann blockiert oder von Streitigkeiten beherrscht?
Mediation kann Sie miteinander ins Gespräch bringen. Die Mediatorin strukturiert Ihre Themen und hilft, die bei Ihnen vorhandenen Ressourcen zur Lösung der Besuchsrechtsstreitigkeiten aufzudecken und für die Zukunft nutzbar zu machen.
Vom Gericht empfohlene oder von der Behörde angeordnete Mediation?
Vielleicht wurden Sie als Eltern Ihres Kindes vom Gericht oder von der KESB aufgefordert, das Besuchsrecht zum Wohlergehen Ihres Kindes in einer Mediation anzugehen. Sie suchen nun nach einer geeigneten Mediatorin? Ob Sie Vertrauen in das Verfahren der Mediation und in die Mediatorin fassen können, verrät Ihnen Ihr Bauchgefühl in einem persönlichen Erstgespräch am runden Tisch. Vereinbaren Sie einen Termin.
Die Mediatorin Alexandra Gavriilidis vom mediationsbüro freut sich auf Ihren Anruf.
Unterhaltsstreitigkeiten zwischen Vater und erwachsenem Kind beilegen ohne Gericht und ohne Anwalt.
Volljährige Kinder von alleinerziehenden Eltern stehen häufig vor dem Problem, dass unklar oder streitig ist, ob und wie viel Geld sie von ihrem Vater oder von ihrer Mutter für die Lehre, die Berufsmatur oder für das Studium zu Gute haben. Eltern fühlen sich nicht selten zum «Zahlvater» degradiert, etwa, wenn nur spärliche Kontakte zum eigenen Kind bestehen.
Die Mediatorin unterstützt das erwachsene Kind und seinen Elternteil darin, in direkter wohlwollender Kommunikation eine vertragliche Lösung im Konflikt um die Alimente für die Ausbildung zu erarbeiten, die alle Beteiligten fair finden. Das gelingt via Mediation häufig schneller und kostengünstiger als auf dem Prozessweg und achtet die Familien-Beziehungen.
Das Mediationsverfahren findet in einem vertraulichen Rahmen statt. Die Mediatorin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf nicht als Zeugin vor Gericht aussagen.
Erbstreitigkeiten kooperativ statt konfrontativ beilegen und verbindlich regeln: mit Mediation.
Eine Erbteilung kann für eine Familie leicht zur Zerreissprobe werden. Und: Erbteilungsprozesse sind teuer. Gerichte haben bei Erbstreitigkeiten oft eine beschränkte Palette an Entscheid-Möglichkeiten.
In einer Mediation können Erben bei Erbstreitigkeiten auf dem aussergerichtlichen Weg flexiblere Erbteilungen vereinbaren, die erst noch vor dem Recht standhalten. Selbst wenn die Erben angesichts verhärteter Positionen meinen, nicht miteinander reden zu können: Eine Mediation bietet den respektvollen Rahmen und kann den Boden ebnen für konstruktive Gespräche unter den Erben.
In Erbschaftskonflikte mischen sich oft auch weitere Themen: Die Pflege der pflegebedürftigen Eltern, Erbvorbezüge, grosse Ausbildungen.
Das Gefühl, zu kurz gekommen zu sein, die Bevorzugung bei Erbvorbezügen von Geschwistern, die als ungerechtfertigt empfundene Enterbung: Die dahinter stehenden Interessen können in der Mediation oft nutzbar gemacht werden für eine Teilung der Erbschaft, die für alle Beteiligten annehmbar ist.
Das mediationsbüro von Alexandra Gavriilidis unterstützt Sie und Ihre Miterben darin, den Nachlass auf kooperative Weise zu einer Erbteilungsvereinbarung hinzuführen.
Die Ordnung in der gemeinsamen Waschküche, der Kinderlärm, der bellende Hund, die grelle Weihnachtsbeleuchtung oder das Bauprojekt des Nachbarn, das Wegrecht, die erschwerte Einfahrt, die Pflanzen, die nicht von allen als dringend empfundenen Unterhaltsarbeiten...
Das mediationsbüro vermittelt allparteilich unter Nachbarn und unterstützt sie darin, den Nachbarschaftsstreit ohne Anwälte und ohne Gericht gütlich und zukunftstauglich beizulegen.
Konflikte unter Hauseigentümern, Streitigkeiten im Mietshaus, Konflikte in der Wohn-Genossenschaft oder im Stockwerk-Eigentum sind oft nicht vermeidbar. Nicht selten stellt sich in Gesprächen unter den Konfliktparteien am Verhandlungstisch in der Mediation heraus, dass unklare oder fehlende Regelungen die eigentlichen Ursachen sind, die den Konflikt ausgelöst hatten.
Wer es unter dem gemeinsamen Dach oder über den Gartenzaun in der Zukunft wieder besser haben will, ist oft gut beraten, für die Streitbeilegung der Nachbarschaftskonflikte statt den gerichtlichen Weg zu beschreiten, nach einer Verhandlungslösung ohne Verlierer zu suchen - im Wissen, dass eine entspannte Nachbarschaft viel beiträgt zur Lebensqualität.
Auch der Gang vor den Friedensrichter hat die zerstrittenen Nachbarn vielleicht nicht weitergebracht, in der einen Sitzung vor der Schlichtungsstelle kam keine Einigung unter den Nachbarn zu Stande. Oft liegt dies daran, dass die Schlichtung eines Nachbarschaftskonflikts mehr Zeit als nur eine Sitzung erfordert. Häufig stehen mehrere Konflikt-Themen hinter Unstimmigkeiten unter Nachbarn: diese können auch dem angerufenen Friedensrichter in der einen Schlichtungssitzung verborgen bleiben. Einen Streit beilegen braucht Zeit – auch zwischen den Mediationssitzungen. Einer der Vorteile der Mediation ist, dass die Streitparteien gemeinsam den Takt vorgeben und sich nicht von Anwalts- und Gerichtsterminen treiben lassen müssen.
Konflikte im Verein oder in der Stiftung klären und rechtsverbindlich beilegen: aussergerichtlich mit Mediation.
Sie suchen als Geschäftsführer, als Vorstandsmitglied oder als Mitglied eines Vereins oder als Stiftungsrat Unterstützung bei der Klärung eines Konflikts. Besteht Uneinigkeit über die Strategie oder Ausrichtung des Vereins oder ist der Stiftungszweck nach Ansicht gewisser Stiftungsräte in Gefahr? Oder harzt es im Verein oder in der Stiftung bei der Zusammenarbeit, und Sie suchen nach tragfähigen Vereinbarungen für die Zukunft und wollen sich von einer neutralen Fachperson hierbei unterstützen lassen? Oder brauchen Sie jemanden, der Sie moderierend und vermittelnd durch die Vereinsversammlung führt? Das mediationsbüro unterstützt Sie dabei.
Gerne zeigt Ihnen Alexandra Gavriilidis in einem ersten unverbindlichen Telefongespräch die möglichen Vorgehensweisen und die Kosten der Mediation auf. Bei Konflikten mit mehreren Beteiligten zieht sie in Absprache mit Ihnen bei Bedarf weitere Mediatoren bei.
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Alexandra Gavriilidis
Mediation & Advokatur
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